Allgemeine Geschäfts­bedingungen Catering

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Restaurant Pension Catering EssLust, vertreten durch Anke Busse, (nachfolgend „EssLust“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
2) Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EssLust nicht.
3) Alle Angebote sind freibleibend.
4) Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen EssLust und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit EssLust im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die EssLust in ihrem Angebot besonders hinweisen.

II. Warenangebot
Das umfangreiche Sortiment von EssLust ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich EssLust ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

III. Standzeit Buffet
1) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach Absprache mit EssLust mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten ausweichen.
2) Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt EssLust für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.

IV. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
1) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von EssLust zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.
2) Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.
3) EssLust ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.
4) Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die ersetzt werden müssen.

V. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
1) Rechnungen von EssLust ohne Fälligkeitsangabe sind binnen 10 Tagen ab Zugang oder Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat EssLust dem Veranstalter ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Veranstalter damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EssLust in Rückstand, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist EssLust berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.a. zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der EssLust der eines höheren Schadens vorbehalten.
2) EssLust ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kaution, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

VI. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl
1) Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%,
in der Zeit von 30 Tagen bis 21 Tagen 40%,
von 20 Tagen bis 11 Tagen 60%,
von 10 Tagen bis 4 Tagen 80%,
am 3. und 2. Tag 90% der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen.
Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Für einen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung die hierin getroffenen Vereinbarungen.
2) Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3) Der Kunde ist verpflichtet, EssLust gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen EssLust bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
4) Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist EssLust berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
5) Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

VII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe
1) Versendet EssLust den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald EssLust die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von EssLust, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz von EssLust zu dem Bestimmungsort.
2) Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
3) Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
4) Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

VIII. Termine, Lieferung
1) Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, EssLust wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird EssLust von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit EssLust die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden. EssLust hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn EssLust von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).
2) Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit EssLust sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen EssLust solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich EssLust die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.
3) Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die die EssLust selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind.
4) Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von EssLust. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
5) Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegen-standes auf den Kunde.

IX. Mängel und Gewährleistung
1) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Anderenfalls gilt die Leistung von EssLust als vom Kunden akzeptiert.
2) Bei berechtigten Mängeln steht EssLust nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. EssLust versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. EssLust haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.
3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
4) Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

X. Haftung EssLust
1) EssLust haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EssLust auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4) EssLust haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von EssLust, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an EssLust zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
5) Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die EssLust im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern EssLust nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von EssLust Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von EssLust gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
6) Ebenso wenig haftet EssLust für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

XI. Kündigung durch EssLust
EssLust ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann, der Ruf sowie die Sicherheit von EssLust erheblich gefährdet wird, im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird, wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

XII. Haftung des Kunden
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind EssLust voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) von EssLust wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause EssLust statt. EssLust kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflicht-versicherung verlangen. EssLust haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die EssLust gesondert berechnet.

XIII. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Veranstaltungsräumen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Niedergörsdorf, Brandenburg.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht des in Ziff. XII..2) genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Kunden vereinbart, die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
4) Es gilt deutsches Recht.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

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